Seit dem 1.1.2018 ist Miscanthus greeningfähig. Das heißt, dass der Anbau auf sogenannten ökologischen Vorrangflächen erlaubt ist. EUR-Lex - 32017R2393 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Allerdings liegt der Gewichtungsfaktor nur bei 0,7 und nicht bei 1,0.
2016 hatten die Professoren Emmerling (Trier) und Pude (Bonn) in Bioenergy mit der Veröffentlichung "Introducing Miscanthus tot he greening measures of the EU Common Agricultural Policy" die Aufnahme von Miscanthus ins Greening gefordert, da die Kultur in der damaligen Liste nicht aufgeführt war. Ab 2023 werden sogenannte "Eco schemes" in der EU eingeführt. Welche Auswirkungen dies auf Miscanthus hat ist aktuell noch unklar.

Quelle:
EMMERLING, C. und R. PUDE, 2017: Introducing Miscanthus to the greening measures of the EU Common Agricultural Policy. GCB Bioenergy, 9(2), 274-279. DOI: https://doi.org/10.1111/gcbb.12409    https://portal.issn.org/resource/ISSN/1757-1693